Neuregelung: Pflegekräfte erhalten erweiterte Befugnisse und mehr Handlungsspielraum
- hochvierakademie

- 12. Jan.
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Pflegekräfte erhalten erweiterte Befugnisse und mehr Handlungsspielraum
Mit Beginn des Jahres 2026 tritt eine gesetzliche Neuerung in Kraft, die den Handlungsspielraum von Pflegefachpersonen deutlich erweitert. Ziel der Reform ist es, pflegerische Kompetenzen konsequenter zu nutzen und die Versorgung langfristig zukunftsfähig auszurichten. Pflege wird damit stärker als eigenständiger professioneller Bereich im Gesundheitswesen positioniert.
Warum eine Neuregelung notwendig wurde
Ausgangspunkt der Reform sind die zunehmenden strukturellen Herausforderungen im Gesundheitssystem. Der demografische Wandel führt zu einer wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, während gleichzeitig Fachkräfte fehlen. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass bestehende Versorgungsmodelle an ihre Grenzen stoßen.
Gleichzeitig verfügen Pflegefachpersonen über fundierte Ausbildungen, langjährige Praxiserfahrung und spezialisiertes Fachwissen. Dieses Potenzial konnte bislang nicht vollständig ausgeschöpft werden, da rechtliche Vorgaben den eigenständigen Handlungsspielraum begrenzten.
Neue Aufgaben und mehr Eigenverantwortung. Pflegekräfte erhalten erweiterte Befugnisse:
Künftig können Pflegefachpersonen abhängig von ihrer Qualifikation bestimmte Tätigkeiten eigenverantwortlich übernehmen, die bisher ärztlich vorbehalten waren. Dazu gehören unter anderem Aufgaben in der Versorgung chronisch erkrankter Menschen, im Wundmanagement, bei Diabetes sowie in der Betreuung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
In diesen Bereichen sind Pflegefachpersonen künftig befugt, fachlich begründete Entscheidungen zu treffen und pflegerische Maßnahmen selbstständig umzusetzen. Eine ärztliche Anordnung ist nicht mehr in jedem Einzelfall erforderlich, sofern die Qualifikation und der Versorgungsrahmen dies zulassen.
Entlastung im Pflegealltag und im Gesundheitssystem
Ein zentrales Ziel der Reform ist die spürbare Entlastung des Pflegealltags. Durch klar geregelte Zuständigkeiten und den Abbau bürokratischer Hürden bleibt mehr Zeit für die direkte Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen. Pflege kann dadurch strukturierter, effizienter und näher am tatsächlichen Bedarf erfolgen.
Gleichzeitig werden auch Ärztinnen und Ärzte entlastet. Entscheidungen werden dort getroffen, wo die fachliche Nähe zur Versorgung besteht. Dies stärkt die Zusammenarbeit der Berufsgruppen und verbessert Abläufe im Versorgungsalltag.

Stärkung des Pflegeberufs und Ausblick
Die erweiterten Befugnisse tragen wesentlich zur Aufwertung des Pflegeberufs bei. Die Übernahme von Verantwortung fördert die fachliche Anerkennung und unterstreicht den Anspruch der Pflege als eigenständigen Heilberuf mit hoher Expertise.
Das Gesetz ist Ergebnis eines mehrjährigen politischen Prozesses und Teil einer umfassenden Strategie zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Für Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Pflegefachpersonen bedeutet dies eine klare Veränderung im Berufsalltag. Mehr Eigenverantwortung, klar definierte Kompetenzen und eine stärkere Rolle in der Versorgung eröffnen neue Möglichkeiten, Pflegequalität nachhaltig zu verbessern und den Bedürfnissen der Menschen besser gerecht zu werden. Quelle: Die Bundesregierung verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/befugnisse-pflegekraefte-2376966




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