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Glossar Pflege – Fachbegriffe, Pflegequalität und Qualitätsentwicklung 

Dieses Glossar erklärt zentrale Fachbegriffe aus professioneller Pflege, Qualitätsentwicklung und beruflicher Fortbildung. Im Mittelpunkt stehen der Pflegeprozess, pflegewissenschaftliche Grundlagen, Qualitätssicherung sowie Instrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.

Die Begriffe werden fachlich eingeordnet und voneinander abgegrenzt. Das Glossar dient damit Pflegefachkräften, Leitungskräften, Praxisanleitenden und weiteren Berufsgruppen als Orientierung. Es ersetzt weder gesetzliche Vorgaben noch einrichtungsbezogene Regelungen oder die individuelle pflegefachliche Beurteilung einer konkreten Versorgungssituation.

Pflegeprozess

Kurzdefinition

Der Pflegeprozess ist ein systematischer und fortlaufender Denk-, Entscheidungs- und Handlungsprozess, mit dem der individuelle Pflegebedarf ermittelt, Pflege geplant, organisiert, durchgeführt und hinsichtlich ihrer Ergebnisse bewertet und angepasst wird.

Fachliche Einordnung

​Der Pflegeprozess bildet eine zentrale Grundlage professionellen Pflegehandelns. Im Mittelpunkt steht nicht die Durchführung einzelner Pflegemaßnahmen, sondern die begründete Entscheidung darüber, welche Pflege ein Mensch aufgrund seiner individuellen Situation benötigt, welche Ziele verfolgt werden und ob die eingeleiteten Maßnahmen wirksam sind.

In Deutschland besitzt der Pflegeprozess darüber hinaus eine besondere rechtliche Bedeutung. § 4 Pflegeberufegesetz ordnet die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und die Pflegeplanung, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität den vorbehaltenen Aufgaben von Pflegefachpersonen zu. 

Bedeutung für die Pflegequalität

Ein professionell gestalteter Pflegeprozess ermöglicht eine individuelle und nachvollziehbare Versorgung. Veränderungen der Situation können erkannt, Maßnahmen angepasst und Ergebnisse überprüft werden. Pflegeplanung und Pflegedokumentation unterstützen diesen Prozess, sind jedoch nicht mit dem Pflegeprozess selbst gleichzusetzen.

Pflegeprozessverantwortung

Kurzdefinition

Pflegeprozessverantwortung bezeichnet die eigenständige fachliche Verantwortung von Pflegefachpersonen für zentrale Entscheidungen innerhalb des Pflegeprozesses.

Fachliche Einordnung

Nach § 4 Pflegeberufegesetz gehören insbesondere die Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und die Planung der Pflege, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität zu den vorbehaltenen Aufgaben. Diese Aufgaben dürfen beruflich nur von entsprechend qualifizierten und beruflich zugelassenen Pflegefachpersonen wahrgenommen werden. 

Pflegeprozessverantwortung bedeutet dabei nicht, dass jede einzelne pflegerische Handlung ausschließlich von einer Pflegefachperson ausgeführt werden muss. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen pflegefachlicher Steuerungs- und Entscheidungsverantwortung und der Durchführung einzelner Aufgaben im Rahmen einer fachlich verantworteten Aufgabenverteilung.

Bedeutung für die Pflegequalität

Die gesetzlich definierte Pflegeprozessverantwortung stärkt die eigenständige Profession Pflege. Pflegefachpersonen übernehmen damit ausdrücklich Verantwortung für fachliche Einschätzung, Planung, Steuerung und Qualitätsentwicklung und nicht lediglich für die Durchführung ärztlich oder organisatorisch vorgegebener Tätigkeiten.

Assessment in der Pflege

Kurzdefinition

Ein Assessment ist die strukturierte Erhebung und fachliche Einschätzung pflegerelevanter Informationen über einen Menschen, beispielsweise zu Pflegebedarf, Ressourcen, Symptomen, Risiken, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarf.

Fachliche Einordnung

Assessments unterstützen Pflegefachpersonen dabei, eine Situation systematisch zu erfassen und Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen. Hierfür können standardisierte Instrumente, Skalen, strukturierte Beobachtungen, Gespräche sowie weitere Informationsquellen eingesetzt werden.

Wichtig ist die Unterscheidung: Nicht jedes Assessment ist ein standardisiertes Messinstrument. Ein Instrument kann ein Assessment unterstützen, ersetzt aber nicht die pflegefachliche Einschätzung.

Auch DNQP-Expertenstandards verbinden strukturierte Einschätzungen mit der individuellen Beurteilung durch Pflegefachpersonen und stellen für unterschiedliche Themen spezifische Instrumente, Auditinstrumente oder fachliche Empfehlungen bereit. 

Abgrenzung zum Screening

Ein Screening ist in der Regel eine erste orientierende Einschätzung, mit der Hinweise auf ein mögliches Risiko oder Problem erkannt werden sollen. Ein auffälliges Screening kann Anlass für ein vertieftes Assessment sein.

Qualitätssicherung in der Pflege

Kurzdefinition

Qualitätssicherung umfasst systematische Prozesse und Maßnahmen, mit denen die Qualität pflegerischer Versorgung erfasst, bewertet, gesichert und gegebenenfalls verbessert wird.

Fachliche Einordnung

Qualitätssicherung ist damit mehr als eine abschließende Kontrolle. Sie umfasst beispielsweise definierte Qualitätsanforderungen, strukturierte Prozesse, Qualitätsmessungen, Audits, Evaluationen und daraus abgeleitete Verbesserungsmaßnahmen.

Das IQTIG definiert Qualitätssicherung im Gesundheitswesen entsprechend als Prozesse und Maßnahmen, durch die Versorgungsqualität gemessen, dargestellt, gewährleistet oder verbessert werden soll. 
Für zugelassene Pflegeeinrichtungen ist die Verantwortung zusätzlich gesetzlich verankert. Nach § 112 SGB XI sind die Träger für die Qualität ihrer Leistungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich und zur Durchführung von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement verpflichtet.

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Qualitätssicherung richtet sich darauf, definierte Anforderungen zuverlässig einzuhalten und Abweichungen zu erkennen. Qualitätsentwicklung geht darüber hinaus: Bestehende Strukturen und Prozesse werden systematisch weiterentwickelt, um Versorgung nachhaltig zu verbessern.

Qualitätsmanagement

Kurzdefinition

Qualitätsmanagement bezeichnet die systematische Gestaltung, Steuerung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen einer Organisation mit dem Ziel, die Qualität ihrer Leistungen dauerhaft zu sichern und zu verbessern.

Fachliche Einordnung

Qualitätsmanagement schafft den organisatorischen Rahmen, innerhalb dessen Qualitätssicherung stattfindet. Dazu gehören unter anderem Verantwortlichkeiten, Qualitätsziele, Prozessbeschreibungen, Risiko- und Fehlermanagement, Evaluation und Verbesserungsmaßnahmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschreibt Qualitätsmanagement als Instrument der Organisationsentwicklung, bei dem organisatorische Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, Abläufe und Ergebnisse zu verbessern und das erreichte Qualitätsniveau regelmäßig zu überprüfen. 

Für zugelassene Pflegeeinrichtungen verlangt auch das SGB XI ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, das auf die stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist.

Abgrenzung

Qualitätsmanagement beschreibt das Gesamtsystem.
Qualitätssicherung umfasst konkrete Maßnahmen innerhalb dieses Systems.
Qualitätsentwicklung richtet den Blick insbesondere auf die systematische Verbesserung.

Qualitätsentwicklung

Kurzdefinition

Qualitätsentwicklung bezeichnet die gezielte und kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender Strukturen, Prozesse und Versorgungsergebnisse.

Fachliche Einordnung

Während Qualitätssicherung insbesondere darauf ausgerichtet ist, bestehende Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, richtet sich Qualitätsentwicklung stärker auf die systematische Verbesserung der Versorgung.

Kurzdefinition

Kontinuierliche Weiterentwicklung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen mit dem Ziel einer besseren Versorgung.

Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

Kurzdefinition

Das Modell unterscheidet Qualität danach, unter welchen Bedingungen Versorgung stattfindet, wie sie durchgeführt wird und welche Ergebnisse daraus entstehen.

Strukturqualität

Strukturqualität beschreibt die Rahmenbedingungen der Versorgung. Dazu gehören beispielsweise personelle, organisatorische, räumliche und sachliche Voraussetzungen.

Prozessqualität

Prozessqualität beschreibt, wie Versorgung tatsächlich durchgeführt wird. Dazu gehören beispielsweise pflegefachliche Einschätzungen, Planung, Durchführung, Kommunikation, Dokumentation und Evaluation.

Ergebnisqualität

Ergebnisqualität betrachtet die Resultate der Versorgung, beispielsweise Veränderungen des Gesundheitszustands, der Selbstständigkeit, von Risiken, Symptomen oder anderen definierten pflegebezogenen Ergebnissen.

Diese Unterscheidung findet sich auch im SGB XI: Qualitätsprüfungen können die unmittelbaren Rahmenbedingungen als Strukturqualität, Ablauf, Durchführung und Evaluation als Prozessqualität sowie den Pflegezustand und die Wirksamkeit von Maßnahmen als Ergebnisqualität betrachten.

Bedeutung

Die drei Dimensionen sollten nicht isoliert betrachtet werden. Gute Rahmenbedingungen allein garantieren kein gutes Ergebnis – ebenso kann ein Ergebnis nicht sinnvoll bewertet werden, ohne Prozesse und Ausgangssituation zu berücksichtigen.

Pflegequalität

Pflegequalität beschreibt den Grad, in dem pflegerische Versorgung fachliche, rechtliche und personenzentrierte Anforderungen erfüllt und angestrebte pflegebezogene Ergebnisse erreicht.

Pflegequalität entsteht aus dem Zusammenspiel von geeigneten Rahmenbedingungen, professionellen Pflegeprozessen und den daraus resultierenden Ergebnissen.

Dabei darf Qualität nicht ausschließlich anhand einzelner Kennzahlen beurteilt werden. Die individuelle Situation des pflegebedürftigen Menschen, persönliche Ziele, Risiken, Ressourcen und fachliche Anforderungen müssen berücksichtigt werden.

Kurzdefinition

Grad der Erfüllung fachlicher und personenzentrierter Anforderungen an professionelle Pflege.v

Qualitätsindikatoren

Qualitätsindikatoren sind definierte Messgrößen, mit denen beurteilt werden kann, in welchem Umfang bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

Sie können helfen, Entwicklungen, Auffälligkeiten oder möglichen Verbesserungsbedarf sichtbar zu machen.

Ein Qualitätsindikator ist jedoch nicht mit einer beliebigen Kennzahl gleichzusetzen. Für eine qualitätsbezogene Bewertung müssen ein konkretes Qualitätsziel, ein nachvollziehbares Messverfahren und geeignete Bewertungskriterien vorhanden sein.

Ein einzelner auffälliger Indikatorwert beweist deshalb nicht automatisch eine mangelhafte Versorgung.

Kurzdefinition

Definierte Messgröße zur Beurteilung der Erfüllung einer konkreten Qualitätsanforderung.

DNQP-Expertenstandards in der Pflege

DNQP-Expertenstandards in der Pflege sind evidenzbasierte und professionell konsentierte Instrumente zur Beschreibung eines angestrebten Qualitätsniveaus bei zentralen pflegerischen Themen.

Sie formulieren Anforderungen auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene und unterstützen Pflegefachpersonen dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in individuelle pflegerische Entscheidungen einzubeziehen.

Expertenstandards sind keine starren Arbeitsanweisungen. Sie stellen einen professionellen Orientierungs- und Handlungsrahmen dar.

Die konkrete pflegerische Entscheidung bleibt abhängig von der individuellen Situation, den Ressourcen, Bedürfnissen und Zielen des zu pflegenden Menschen.

Kurzdefinition

Evidenzbasierte Qualitätsinstrumente zur professionellen Gestaltung zentraler pflegerischer Handlungsfelder.

DNQP

DNQP steht für Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege.
 

Das DNQP ist ein fachliches Netzwerk an der Hochschule Osnabrück und beschäftigt sich mit der Entwicklung und Weiterentwicklung von Qualitätsinstrumenten für die professionelle Pflege.

Besonders bekannt ist das DNQP für die Entwicklung, Aktualisierung, Implementierung und Auditierung der Expertenstandards in der Pflege.

Dabei werden wissenschaftliche Erkenntnisse und pflegefachliche Expertise zusammengeführt.

Kurzdefinition

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege und Entwickler der DNQP-Expertenstandards.

Implementierung von Expertenstandards

Kurzdefinition

Implementierung bezeichnet die geplante und systematische Überführung eines fachlichen Standards in die tatsächliche Versorgungspraxis.

Fachliche Einordnung

Ein Expertenstandard ist nicht bereits implementiert, wenn er in einer Einrichtung vorhanden, gelesen oder in einer Verfahrensanweisung erwähnt wird.

Implementierung bedeutet vielmehr, die Anforderungen zu analysieren, Voraussetzungen der Einrichtung zu prüfen, Mitarbeitende fachlich einzubeziehen, Prozesse anzupassen, den Standard im Pflegealltag anzuwenden und anschließend zu überprüfen, in welchem Umfang die angestrebten Qualitätsanforderungen erreicht werden.

Das DNQP erprobt Expertenstandards seit vielen Jahren in modellhaften Implementierungs- beziehungsweise Praxisprojekten in unterschiedlichen Versorgungssettings und verbindet deren Umsetzung mit systematischer Evaluation und Auditierung. 

Bedeutung

Erst die tatsächliche Integration in Pflegeprozess, Kommunikation, Qualifikation, Organisation und Qualitätsmanagement ermöglicht, dass ein Standard praktische Wirkung entfalten kann.

Evaluation

Evaluation ist die systematische Bewertung von Maßnahmen, Prozessen oder Ergebnissen anhand definierter Ziele oder Kriterien.

Im Pflegeprozess dient die Evaluation beispielsweise dazu zu beurteilen:

  • ob vereinbarte Pflegeziele erreicht wurden

  • ob Maßnahmen wirksam waren

  • ob die Maßnahmen akzeptiert werden

  • ob sich die Situation verändert hat

  • ob der Pflegeprozess angepasst werden muss

Evaluation ist damit kein einmaliger Abschluss, sondern Teil eines fortlaufenden Pflegeprozesses.

Kurzdefinition

Systematische Bewertung von Maßnahmen, Prozessen oder Ergebnissen anhand festgelegter Ziele und Kriterien.

Abgrenzung zum Audit

Eine Evaluation kann sich auf einen einzelnen Menschen, eine Maßnahme, ein Projekt oder einen Prozess beziehen. Ein Audit vergleicht dagegen systematisch die vorgefundene Praxis mit vorab definierten Kriterien oder Anforderungen.

Audit in der Pflege

Ein Audit ist ein strukturiertes und kriteriengeleitetes Verfahren zur Überprüfung, in welchem Umfang definierte Qualitätsanforderungen in der Praxis erfüllt werden.

Dabei werden vorgefundene Strukturen, Prozesse oder Ergebnisse mit zuvor festgelegten Kriterien verglichen.

Ein Audit kann beispielsweise Hinweise darauf geben:

  • welche Anforderungen bereits erfüllt werden

  • wo Abweichungen bestehen

  • welche Strukturen verbessert werden sollten

  • welcher Qualifizierungsbedarf besteht

  • welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung erforderlich sind

    Für die DNQP-Expertenstandards stehen spezifische Auditinstrumente zur Verfügung. Ein internes Audit ist nicht mit einer gesetzlichen Qualitätsprüfung durch externe Prüfinstitutionen gleichzusetzen.

Kurzdefinition

Kriteriengeleitete Überprüfung der Umsetzung definierter Qualitätsanforderungen.

Evidenzbasierte Pflege

Evidenzbasierte Pflege verbindet wissenschaftliche Erkenntnisse mit professioneller pflegefachlicher Expertise, den Bedürfnissen und Präferenzen des zu pflegenden Menschen sowie den vorhandenen Rahmenbedingungen und Ressourcen.

Sie bedeutet nicht, Forschungsergebnisse schematisch anzuwenden.

Wissenschaftliche Evidenz muss bewertet und auf die konkrete Versorgungssituation übertragen werden.

Professionelle Entscheidungen entstehen deshalb aus dem Zusammenspiel von:

  • bestverfügbarer wissenschaftlicher Evidenz

  • pflegefachlicher Expertise

  • individuellen Werten und Präferenzen

  • konkreter Versorgungssituation

  • vorhandenen Ressourcen und Rahmenbedingungen

Kurzdefinition

Verbindung wissenschaftlicher Evidenz, professioneller Expertise und individueller Bedürfnisse für pflegefachliche Entscheidungen.

Evidenz

Evidenz bezeichnet im wissenschaftlichen Kontext die verfügbare Wissensgrundlage, die aus systematisch erhobenen und bewerteten wissenschaftlichen Erkenntnissen hervorgeht.

Die Aussagekraft von Evidenz kann abhängig von Studiendesign, Qualität, Umfang und Übertragbarkeit unterschiedlich sein.

Evidenz allein entscheidet deshalb nicht über die individuelle Pflege. Sie bildet eine Grundlage für professionelles pflegefachliches Handeln.

Kurzdefinition

Wissenschaftlich gewonnene und bewertete Erkenntnisse als Grundlage fachlicher Entscheidungen.

Fortbildungspflicht in der Pflege

Kurzdefinition

Mit dem Begriff Fortbildungspflicht wird häufig die berufliche Verpflichtung beschrieben, pflegefachliches Wissen und berufliche Kompetenzen auf einem aktuellen Stand zu halten. Eine allgemeine, für sämtliche Pflegefachpersonen in Deutschland identische jährliche Fortbildungsstundenpflicht ergibt sich daraus jedoch nicht.

Fachliche Einordnung

Das Pflegeberufegesetz legt für Pflegefachpersonen umfangreiche eigenverantwortliche Aufgaben im Pflegeprozess und in der Qualitätsentwicklung fest, bestimmt aber keine allgemeine jährliche Zahl an Fortbildungsstunden für alle beruflich tätigen Pflegefachpersonen. 

Konkrete Fortbildungs- und Qualifikationsanforderungen können sich dagegen abhängig von Tätigkeit, Funktion, Versorgungsbereich, Arbeitgeber, vertraglichen Qualitätsanforderungen und gegebenenfalls landesrechtlichen Regelungen ergeben.

Für zugelassene Pflegeeinrichtungen sehen §§ 112 und 113 SGB XI beispielsweise verbindliche Anforderungen an Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement vor. Die Vereinbarungen nach § 113 müssen zudem Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen sowie geeigneten Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen enthalten. 

Fortbildung und professionelle Verantwortung

Unabhängig von einer konkreten Stundenpflicht ist die kontinuierliche Aktualisierung beruflicher Kompetenz fachlich wesentlich: Pflegefachpersonen tragen Verantwortung für komplexe Pflegeentscheidungen, Pflegeprozesssteuerung sowie Analyse und Entwicklung der Pflegequalität.

Abgrenzung

Fortbildung aktualisiert oder erweitert vorhandene berufliche Kompetenzen.

Weiterbildung führt häufig zu einer vertieften beziehungsweise zusätzlichen formalen beruflichen Qualifikation.

Einweisung vermittelt die sichere Anwendung eines konkreten Arbeitsmittels, Verfahrens oder Medizinprodukts und ist nicht mit einer fachlichen Fortbildung gleichzusetzen.

Schlussabschnitt

Kurzdefinition

Professionelle Pflege verbindet individuelle Pflegeprozessgestaltung, pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und systematische Qualitätsentwicklung. Begriffe wie Assessment, Evaluation, Qualitätsindikator oder Expertenstandard beschreiben dabei unterschiedliche Instrumente und Ebenen – sie sind nicht austauschbar.

Gerade die DNQP-Expertenstandards in der Pflege zeigen, wie wissenschaftliche Evidenz, professionelle Pflegekompetenz, individuelle Versorgung und Qualitätsentwicklung miteinander verbunden werden können. Die Verantwortung für die konkrete pflegefachliche Entscheidung bleibt dabei bei der Pflegefachperson und orientiert sich an der individuellen Situation des zu pflegenden Menschen. Das Pflegeberufegesetz stärkt diese professionelle Verantwortung ausdrücklich durch die vorbehaltenen Aufgaben im Pflegeprozess. 

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